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   OVG Sachsen, 14.11.2014 - 1 B 238/14   

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https://dejure.org/2014,38332
OVG Sachsen, 14.11.2014 - 1 B 238/14 (https://dejure.org/2014,38332)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.11.2014 - 1 B 238/14 (https://dejure.org/2014,38332)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. November 2014 - 1 B 238/14 (https://dejure.org/2014,38332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 11 SächsStrG § 47 Abs. 2 Nr. 3 SächsPolG § 3 Abs. 1 SächsBO § 58 Abs. 2
    Stützmauer, Straßenbaubehörde, Straßenbaulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 28.11.2006 - 5 BS 185/06

    Stützmauer, Störer, Unterhaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.11.2014 - 1 B 238/14
    Aus der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28. November 2006 - 5 BS 185/06 -) ergebe sich genau das Gegenteil.

    Dort wird - entgegen der von der Beschwerde vertretenen Ansicht - zunächst ausdrücklich bestätigt, dass § 3 Abs. 1 SächsPolG als Rechtsgrundlage für Sicherungsanordnungen der Straßenbaubehörden heranzuziehen ist, da es an einer entsprechenden spezialgesetzlichen Norm fehlt (Beschl. v. 28. November 2006 a. a. O., juris Rn. 6).

    Gegenstand der rechtlichen Erörterung im Weiteren ist dann aber, ob und in welchem Umfang der Eigentümer eines Anliegergrundstücks verpflichtet werden kann, eine Stützmauer, die dem Schutz einer öffentlichen Straße dient, zu unterhalten, und in diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass die Straßenbaubehörde sich ihrer Einflussmöglichkeiten möglicherweise begeben haben könnte, wenn sie im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens keine entsprechenden Auflagen für diesen Grundstückseigentümer durchgesetzt hatte (Beschl. v. 28. November 2006 a. a. O., juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 53/17

    Anspruchs des Mitglieds einer Kommunalvertretung auf Durchführung einer

    Dieser Antrag hatte weder in erster Instanz (VG Braunschweig, Beschluss vom 26.9.2014 - 1 B 238/14 -) noch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 6.10.2014 - 10 ME 85/14 -) Erfolg.
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